Die SPD Essen (Oldenburg) informiert! – Widerspruchsfrist gegen Bebauungsplan-Änderungen läuft ab

B-Plan 1
B-Plan 1

Auf die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Essen kommt eine Flut an Änderungen der geltenden Bebauungspläne zu.

Diese sind Nachzulesen auf der Internetseite: https://essen-oldb.de/info-service/bekanntmachungen/

Nach unserer Ansicht, sollte diesem Vorhaben zwingend widersprochen werden. WARUM?

Die neuen baulichen Festsetzungen sollen regeln, dass nur noch Einzelhäuser mit zwei Wohneinheiten oder Doppelhäuser mit je ein oder zwei Wohneinheiten je Doppelhaushälfte errichtet werden dürfen. Dabei wird jedoch der aktuelle Wohnhäuserbestand nicht berücksichtigt.

Die betroffenen Plangebiete sind in gewachsener Struktur nahezu vollständig bebaut. Der bestehende Plan bedarf nicht zwingend einer Änderung. Die geplanten Beschränkungen werte ich als unnötig und massiven Eingriff in eine langjährig unangetastete Planungsbasis, mit der Folge der Wertminderung von Eigentum. Besonders den Eigentümern geräumiger Einfamilienhäuser würde durch die Begrenzung auf zwei Wohnungen je Gebäude die Entscheidungshoheit über mögliche sinnvolle Gebäudeveränderungen genommen, die anstehen könnten, so  bei Eigentümerwechsel / Verkauf, Änderung des Gebäudezuschnitts (Aufgabe von Wohnfläche wegen verkleinerter Familie oder für ein altersgerechtes Wohnen pp.), Umwandlung in mehrere, kleine Wohneinheiten, auch zur Vermietung  (entsprechend dem zunehmenden Bedarf von Ein-Personen-Haushalten/Single-Wohnungen) ohne vorher das Gebäude abreißen zu müssen oder auch die Gebäudeerweiterung durch Anbau und zur Anpassung an eine andere Nutzung.

Auf großen Grundstücken könnte durch Grundstücksteilung noch zusätzlich neuer Wohnraum geschaffen werden (Verdichtung im ortsnahen Bereich!). Ich hoffe, dass die Struktur und der Charakter des gewachsenen Ortsbereichs erhalten und vor dem Entstehen größerer Wohnblöcke durch Neubau oder Umbau geschützt werden soll. Eine solche Entwicklung kann man nur unterstützen! Deshalb sollte das Vorhaben der Gemeinde vom Grundsatz her eine geeignete Festschreibung im Bebauungsplan beinhalten und für zielführende Strukturen und Nachhaltigkeit sorgen.

Allerdings sollten sich zweckdienlich neue Regelungen auf Neubauten beschränken. Die vorgesehene Ausnahmeregelung für Bestandsbauten greift zu kurz und führt zur Benachteiligung von derzeitigen Grundstückseigentümer.

Deshalb sollte noch bis zum 29. April Widerspruch gegen die Änderungen der jeweiligen Bebauungspläne bei der Gemeinde Essen erhoben werden. Die derzeitigen Fassungen der Entwürfe müssen so modifiziert werden, dass die eigentliche Zielsetzung der Verhinderung der Errichtung von großen Wohnblocks beschränkt und ansonsten die Festsetzungen des Ursprungsplans unberührt bleiben.

Die folgenden Bilder zeigen die betroffenen Bebauungsgebiete, wo ein jeder Eigentümer sein Grundstück in dem Plangebiet erkennen kann.