SPD-Kreistagsfraktion möchte aufgrund der aktuellen Tuberkulose-Erkrankungen die Einleitung von Sofortmaßnahmen

Szenenbild: Verlastung der Schlachtarbeiter in einem alten Reisebus
Szenenbild: Verlastung der Schlachtarbeiter in einem alten Reisebus Bild: Detlef Kolde

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, die Einleitung von Sofortmaßnahmen bedingt aktueller Tuberkulose-Erkrankungen bin hin zu einem Todesfall, um weitere Gesundheitsgefährdungen Einzelner und der Allgemeinheit zu verhindern.

Wir halten zum Schutze der Bevölkerung geeignete Maßnahmen für absolut erforderlich, wie eine neue Bestandsaufnahme von entsprechenden Wohnunterkünften der hier beschäftigten Werkvertragsarbeiterinnen und -arbeiter, die lückenlose Kontrolle aller bereits bekannten und neu gemeldeten Wohnunterkünften sowie die gesundheitliche Überprüfung betreffender Kontakt- und Begleitpersonen sowie aller Beschäftigten auf den Schlachthöfen.

Unabhängig der originären Zuständigkeiten, bedingt durch die Wohnsitznahme des betreffenden Personenkreises in den benachbarten Landkreisen und der unterschiedlichen kommunalen Zuständigkeiten, wie Landkreis und den 13 gemeindlichen Gebietskörperschaften im Landkreis Cloppenburg, sollten die Sofortmaßnahmen durch den Landkreis Cloppenburg eingeleitet und als kommunale Fachaufsichtsbehörde angemessen überwacht werden.  

Die aktuellen Tuberkulose-Erkrankungen bis hin zu einem Todesfall sorgen für Beunruhigung. Wir haben uns mit den aktuellen TBC-Erkrankungen im Raum Essen, Cloppenburg, Quakenbrück und Badbergen beschäftigt. Wir haben im Landkreis Cloppenburg über 60 Verdachtsfälle von akuten TBC-Erkrankungen. Im Landkreis Vechta sollen über 10 Fälle und im Raum Quakenbrück und Badbergen ca. 20 Personen mit entsprechenden Krankheitssymptomen bekannt sein. Leider haben wir den Todesfall eines 41-jährigen rumänischen Schlachtarbeiters zu beklagen, der auf dem Schlachthof Vion in Westeremstek tätig war und zuvor in einer amtlich bekannten Wohnunterkunft in 49661 Cloppenburg, Löninger Straße 37, wohnte.

Alle bisher bekannten Fälle stehen in Zusammenhang der Schlachthöfe Danish Crown in Essen und  Vion in Westeremstek. Wir dürfen die Krankheit TBC, die auch vereinzelt in der Vergangenheit aufgetreten ist und vorwiegend in den Nachkriegsjahren zu schweren Erkrankungen und zu Todesfällen führte, nicht beschönigen. Wir dürfen aber auch nicht in Panik geraten und müssen den zuständigen Behörden, den Gesundheitsämtern, den Verantwortlichen auf Kreisebene vertrauen, dass sie die erforderlichen Maßnahmen treffen. Eventuell hygienische Mängel auf den Schlachthöfen, die für eine Lungenerkrankung förderlich sind, können wir bisher nicht feststellen und möchten daher auch nicht entsprechende Vorwürfe an die Schlachthofbetreiber richten. Aber der Zusammenhang mit den ausländischen Werktätigen als Arbeitskräfte von sogenannten Werkvertragsunternehmen und den weiterhin vorherrschenden sittenwidrigen Wohnverhältnissen liegt doch auf der Hand. Somit besteht ein mittelbarer Zusammenhang und damit Verantwortlichkeit der Eigentümer der Schlachthöfe. Wir haben es seit Jahren mit kriminellen Machenschaften, mit tagtäglicher Ausbeutung von Billiglohnkräften zu tun und sehen hier einen kausalen Zusammenhang zu den betreffenden Erkrankungen. Allein am Schlachthof in Essen haben wir über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises beschäftigt, die wir aus Fürsorgegründen schützen müssen. Ob dazu die anberaumten Lungenschnellteste ausreichend sind, möchten wir bezweifeln. Wir müssen dabei bedenken, dass wir durch diese ersten Schutzmaßnahmen nur konkrete Verdachtsfälle ergründen können. Das gesamte Dunkelfeld wird dadurch nicht aufgehellt. Dieses kann nur durch enge Kooperationen der Schlachthöfe und den Unternehmen der Werkvertrags- und Leiharbeiterarbeiter(innen) sowie den zuständigen Behörden geschehen, da wir vermuten, dass über die Anwerbung, der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften die Krankheit erst auftritt und sich so verbreiten kann.

Daher fordern wir Kontrollen der Fremdfirmen und der entsprechenden Wohnverhältnisse der Arbeiterinnen und Arbeiter ein. Diese dürfen nicht nur stichpunktartig durchgeführt werden, sondern die Kontrollen müssen aktuell alle Wohnungen und alle Menschen umfassen, die auf diesem Arbeitsfeld tätig sind. Wir möchten die ausländische Belegschaft und ihre Angehörigen vor dieser Erkrankung und damit alle Bürgerinnen und Bürger schützen.

Die beispielhaft genannten Maßnahmen stehen zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit im Verhältnis zum angestrebten Erfolg, einer Verhinderung weiterer Gesundheitsgefährdungen. Daher fordern wir die Einleitung von Sofortmaßnahmen bedingt aktueller Tuberkulose-Erkrankungen durch den Landkreis Cloppenburg.