Wir möchten die Erhebung neuer und damit zeitgerechter Bedarfe im gesamten Landkreis Cloppenburg planerisch angehen. Für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Cloppenburg wurde als Träger des Rettungsdienstes gemäß § 4 Abs. 6 des Niedersächsichen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) ein Gutachten der Firma FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H aus dem Jahr 1993 zu Grunde gelegt, welches für den Landkreis als Träger des Rettungsdienstes im Benehmen der gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger den Einsatz von Rettungsmitteln seit nunmehr 25 Jahren regelt und festlegt.
Da sich jedoch wichtige Parameter für eine gutachterliche Stellungnahme seit 1993 stark verändert haben, möchten wir ein neues Gutachten einfordern. Es soll ein bedarfsgerechter Rettungsdienst mit leistungsfähigen Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg sichergestellt werden, wobei zwar die wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung im Vordergrund steht, aber nicht die finanziellen Aufwendungen der Krankenkassen als Hauptargument vorgeschoben wird.
Im Jahr 1993 hatten wir im Landkreis Cloppenburg ca. 133.000 Einwohner und heute gehen wir auf die 170.000 zu. Der demographische Wandel macht auch im Landkreis Cloppenburg nicht halt, obwohl wir ein sehr kinderreicher und sehr junger Landkreis sind. Die Verkehre auf unseren Straßen sind deutlich angestiegen. Die Fahrzeugzulassungen sind in den letzten 25 Jahren auch im Landkreis Cloppenburg rasant gestiegen. Der Anteil der Schwerlastverkehre, wobei hier auch der Ausbau der E 233 als vierspurige Verkehrsader erwähnt werden muss, erfordert bereits die Bereitstellung geeigneter Rettungsmittel. Bedingt durch die geographischen Veränderungen erleben wir immer weitere Nachteile für die Flächenregionen. Dieses sollten wir nicht noch durch Veränderungen der Einsatzzeiten von Rettungsmitteln forcieren.
Natürlich wird sich zukünftig durch die Telemedizin und die gute Ausbildung der Notfallsanitäter mit gesteigerten Fähigkeiten und Kompetenzen die qualifizierte Rettungsversorgung verbessern, aber der Einsatz eines Arztes vor Ort wird niemals ersetzt werden können. Auch wenn es für einen Notarzt keine konkreten Eintreffzeiten am Ort des Geschehens gibt, weil lediglich ein erstes Rettungsmittel in 95 % der Fälle innerhalb von 15 Minuten vor Ort sein muss, welches ein Rettungswagen, ein Sanitäter sein kann, so können nur Ärzte gewisse lebensrettende Maßnahmen einleiten.
Deshalb wünschen wir uns, dass die ärztlichen Einsätze nicht als rein wirtschaftlich arbeitende Rettungsdienste betrachtet, sondern als bedarfsgerechte, leistungsfähige und erforderliche Rettungsversorgung angesehen werden.