Der Landkreis Cloppenburg hat 2013 eine Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg beschlossen. Dort sind als Aufgaben konkret definiert:
Demnach soll der Behindertenbeirat den Landkreis Cloppenburg bei der Verwirklichung der Ziele des NBGG unterstützen. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber den Beschlussgremien und der Verwaltung des Landkreises Cloppenburg. Weiter wirkt der Behindertenbeirat beratend bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Landkreises Cloppenburg mit, die Menschen mit Behinderungen betreffen bzw. betreffen könnten.
Diese Aufgabe kann der Behindertenbeirat unseres Erachtens nur dann erfüllen, wenn ihm zugestanden wird, in allen Fachausschüssen und nicht nur im Sozialausschuss beratend tätig zu werden und behindertenspezifische Aspekte in die Diskussion einbringen zu können, damit ihre Belange besser in den Fokus gerückt werden.
Diese Vorgehensweise ist in den allermeisten Kommunen des Landkreises gängige Praxis und würde auch dem Landkreis gut zu Gesicht stehen. Die Menschen mit Behinderung können aus ihrer persönlichen Erfahrung heraus wertvolle Anregungen für praktische Verbesserungen geben, die aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Menschen zu Gute kommen wird, da mit zunehmenden Alter viele von ihnen auf Hilfen angewiesen sein werden.
Der Kreistag hat zwar mit CDU-Mehrheit beschlossen, dass dem Beirat keine ständig beratende Tätigkeit in den Fachausschüssen zugestanden werden soll. Wir sind allerdings der Meinung, dass die von uns vorgeschlagene Modifizierung für alle Beteiligten zielführend ist und die Interessen von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.