


Auch Uwe Beckmeyer als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie als Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die EITI-Umsetzung in Deutschland („Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft“) tätig, unterstützte ausdrücklich das Vorgehen des Zweckverbandes.
Am 07.04.2017 hatte der Geschäftsführer Peter Niemeyer für seine Firma NIBA GmbH den Antrag auf Einleitung der Insolvenz beantragt. Diesem Antrag wurde schließlich am 01.06.2017 durch das Insolvenzgericht gefolgt. Schon unmittelbar nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags haben die Gremien des c-Ports beraten, wie man mit dieser Situation umgehen soll. Letztendlich hat man sich entschieden, die Immobilie zu erwerben. So hat der c-Port das Heft des Handelns, wer Nachfolger auf dem zentral am Hafen liegenden Betriebsgelände werden kann, wieder in der Hand. Der Geschäftsführer Arno Djuren berichtete von erfolgversprechenden Gesprächen, dass die Flächen der ehemaligen NIBA an einen neuen Betrieb veräußert werden können. Dazu sei aber die gänzliche Entsorgung sämtlicher Problemabfälle notwendig, um Investoren nicht abzuschrecken.
Aktuell würden ca. 3.000 t Gewerbemüll dort lagern, obwohl nur 250 t unter Dach gehaltene Problemabfälle zulässig sind. Die Untätigkeit des Gewerbeaufsichtsamtes, die fehlende Überwachung und die Tatsache, dass keinerlei Maßnahmen zur Gegensteuerung seit vielen Jahren passiert sind, macht Herr Djuren für dieses Müllchaos verantwortlich. Wir haben dort Müll in gelben Säcken, Matratzen, Möbel, Betten, Hausmüll, Kabelreste, Reifen, Gummi und typischen Gewerbemüll vorrätig. Dieser muss so schnell wie möglich entsorgt werden. Man müsste eine Schadensersatzforderung an die zuständigen Behörden stellen, so Djuren weiter, weil wir dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten haben.
Auch Uwe Beckmeyer zeigte Verständnis für die Verärgerung und äußerte, man muss das Problem so schnell wie möglich anpacken und lösen. Es reicht eben nicht aus Gesetze zu erlassen, es müssen auch strenge Kontrollen durchgeführt werden und diese Kontrollfunktion lag bei der Gewerbeaufsicht einfach nicht vor.