„Ehe für alle verfassungsmäßig“

Die vom Bundestag beschlossene Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare “ist mit der Verfassung vereinbar”. Es bedürfe daher „keiner Änderung des Grundgesetzes", erklärt der Bezirksvorstand Weser-Ems der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) in einer Pressemitteilung.

Jan Oskar Höffmann

„Die Ehe für alle ist verfassungsgemäß. Und das ist auch gut so”, betonen der AsJ-Vorsitzende Henning Schröder, auch Mitglied des geschäftsführenden SPD-Vorstandes Oldenburg und sein Stellvertreter Jan Oskar Höffmann, SPD-Fraktionsvorsitzender in Cloppenburg.

Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz sei schließlich „neutral“ formuliert: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. „Zum Geschlecht der Ehepartner schweigt das Grundgesetz“, so Höffmann. Der Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz 1949 beschlossen hat, habe zwar nicht an die Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe gedacht – aber wohl nicht, weil er diese gezielt vom Schutz des Artikel 6 ausnehmen wollte, sondern vielmehr, weil dies Ende der 1940er Jahre in einem Klima allgemeiner Schwulen- und Lesbendiskriminierung und teilweise sogar Kriminalisierung schlicht jenseits seiner Vorstellungskraft lag. „Unsere Verfassung gewährt einen Mindestschutz für die Ehe zwischen Mann und Frau. Es verbietet aber nicht, auch andere Formen der Partnerschaften in diesen Schutzkreis aufzunehmen”, erläutern die Juristen. Das sei rechtlich als eine Art „überschießende Richtlinienumsetzung” zu qualifizieren. Man könne einer möglichen Klage vor Bundesverfassungsgericht daher „mit größter Gelassenheit entgegensehen“. „Dem Gesetzgeber steht es zu, mehr zu tun als er müsste, solange die traditionelle Ehe nicht darunter leidet. Dass das Fall sei, kann niemand ernsthaft behaupten”.

“Niemand sucht sich aus, heterosexuell, lesbisch oder schwul zu sein. Wer also gibt Einzelnen oder gar dem Staat das Recht, Menschen, die sich in aufrichtiger und tiefer Liebe zugetan sind und ein Leben lang füreinander einstehen wollen, den Bund der Ehe nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu verweigern? Niemand!”, so die AsJ Bezirk Weser-Ems durch Schröder und Höffmann abschließend.