Offener Brief an den Nds. Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies

Betreff: Wahrung des Baumschutzbestandes und Erhalt des Landschaftsbildes an Straßen in Landkreis Cloppenburg In den letzten Wochen sind entlang unserer Straßen im Landkreis Cloppenburg etliche Straßenbäume gefällt worden. Die Säge wurde nicht aufgrund des bevorstehenden Ablebens der Bäume eingesetzt, sondern ganze Straßenzüge erhielten einen Kahlschlag, weil die Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009) dieses generell so vorschreibt.

Diese restriktive Vorgehensweise findet bei einem großen Teil der Bevölkerung in unserem Landkreis kein Verständnis, weil dadurch wichtige Bestandteile unserer gewachsenen Kulturlandschaft zerstört werden.

Für den Ausbau mit einer gleichzeitig erforderlichen Fahrbahnverbreiterung der Kreisstraßen 296 und 318 geben die Regelungen des Entflechtungsgesetzes diese Abholzung leider vor, weil der Abstand der Bäume zur Fahrbahn nach den rechtlichen Vorgaben zu gering ist. Eine grundsätzliche finanzielle Förderung dieser  Baumaßnahme ist daher nur gegeben, wenn die Mindestabstände bei Geschwindigkeiten von 60 bis 70 km/h von 4,50 m und 80 bis 100 km/h von 7,50 m in freie Seitenräume eingehalten werden können. Ansonsten muss eine Abholzung der vorhandenen Straßenbäume erfolgen oder es sind Schutzplanken zu setzen, um so den Förderanforderungen zu entsprechen. Der Landkreis Cloppenburg ist nur in den Fällen an die engen Vorschriften der RPS 2009 nicht gebunden, wenn es sich um eigenfinanzierte Maßnahmen handelt, d.h. wenn eine Fördermaßnahme nicht ansteht oder der Landkreis auf Fördersummen verzichtet, um  dann eine Abholzung nicht vornehmen zu müssen.

Nach meiner Ansicht darf eine Abholung aber keine grundsätzliche Fördervoraussetzung sein, sondern sie muss ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen, zumal ein Setzen von Schutzplanken nicht immer möglich ist.

Daher bitte ich vor diesem Hintergrund um Überprüfung,  in welchen Fällen eine flexible Anwendung der Regel möglich ist, die Einzelfallentscheidungen zulässt und so ausgestaltet werden sollte, dass Rechtsklarheit herrscht.

So sollten nach meine Ansicht zukünftig bestimmte Gefahrenpunkte, wie etwa Kurvenbereiche oder sonst sehr eng angelegte Baumreihen einer Einzelfallbetrachtung unterzogen werden, denn an diesen Stellen würden auch bauliche Schutzeinrichtungen durchaus Sinn machen. Das generelle Abholzen oder alternativ das Setzen der Schutzplanken  am gesamten Streckenabschnitt unter Beibehaltung der Baumbestände macht keinen Sinn,  es wird lediglich das Landschaftsbild massiv beeinträchtigt.

Es wird auch zukünftig erforderlich sein, dass an gefährlichen Stellen Straßenbäume im Interesse der Verkehrssicherheit weichen müssen, um Baumunfälle, die sehr oft tödlich oder mit zumindest schwerverletzten Personen verbunden sind, vermieden werden können. Die aktuellen Zahlen der Verkehrsunfallstatistik 2013 zeigen, dass wir im Landkreis Cloppenburg insgesamt 12 tödliche Unfälle mit 13 getöteten Personen zu verzeichnen hatten,  wobei es sich in drei Fällen um sogenannte Baumunfälle handelte. Jeder tödliche ereignete Unfall ist natürlich einer zu viel !

Mein Anliegen ist daher nicht, eine Veränderung der Vorgehensweise im Hinblick auf die Anwendung der RPS 2009 zu erreichen, die die Gefahr der Steigerung von schweren Verkehrsunfällen provoziert. Mir geht es um das Ziel, jeden Einzelfall so prüfen zu können, dass die Chance besteht, den Bestand von Baumreihen zu erreichen, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

Sehr geehrter Herr Minister, ich würde mich freuen, wenn dieser Brief mit ein Anstoß dafür sein kann, gemeinsam mit den beteiligten Institutionen zu überlegen, wie eine weniger restriktive Auslegung der RPS 2009 dazu führen kann, im Einzelfall auch den Baumbestand zu erhalten, und damit auch den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Kolde
Kreistagsabgeordneter
Landratskandidat

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